Fahrzeugüberstellungen - das ändert sich!

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Ihre Fahrzeugüberstellungen – rechtssicher, werterhaltend, sorgenfrei.
Ab 1. Juli 2026 gilt die erweiterte EU-Tachographenpflicht. Für Autohäuser, die mit Zugfahrzeug und geschlossenem Anhänger überstellen, bringt das neue Pflichten – oder eine einfache Entscheidung.
Die EU-Kontrollgerätpflicht wird auf Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen über 2,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht ausgeweitet, sofern sie grenzüberschreitend zur Güterbeförderung eingesetzt werden.
Da Überstellungen im Autohaus typischerweise als Kombination aus Zugfahrzeug und offenem oder geschlossenem Anhänger erfolgen, wird die Gewichtsgrenze in aller Regel überschritten. Die für den Markthandel geltenden Ausnahmen (Werkverkehr bis 3,5 t, Handwerkerregelung) greifen dabei üblicherweise nicht. Für genau diese Konstellation besteht die Kontrollgerätpflicht bereits nach geltendem Recht – nicht erst ab dem 1. Juli 2026!
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